Advanced Practice Nursing (APN)
- Klinisch tätige PflegeexpertInnen MSc/APN arbeiten seit bald 20 Jahren in Funktionen mit einer fortgeschrittenen Reichweite ihrer Berufsausübung (advanced scope of practice). Sie erarbeiten sich dafür im Studium und in der klinischen Praxis den nächsten Kompetenzschritt nach dem Bachelorabschluss.
- Unter dem Schirmkonzept «Advanced Practice Nursing» erarbeiten sich die MasterabsolventInnen an ihren Arbeitsorten – und oft in Absprache mit ihren KollegInnen in den Akademischen Fachgesellschaften des VFP – Rollen und Stellenbeschreibungen. Dabei orientieren sie sich einerseits an den Pflegebedarfen ihrer PatienInnen und deren Angehörigen, an der Strategie ihrer Arbeitgeber sowie oft auch an etablierten klinischen Pflegerollen im Ausland.
- Die Masterstufe wurde im Gesundheitsberufegesetz (GesBG, seit 1.2.2020 in Kraft) vom eidgenössischen Parlament im Herbst 2016 nicht aufgenommen. Der Grosse Rat des Kantons Waadt passte darauf hin im Jahr 2017 das Gesetz der öffentlichen Gesundheit mit der Rolle «infirmier practicien spécialisé» an.
- Aktuell gibt es national keine verbindlichen Masterkompetenzen. Auch können Masterstudiengänge mangels entsprechender Standards nicht eidgenössisch akkreditiert werden. So haben die Hochschulen curriculare Freiheit für ihre pflegewissenschaftlichen Masterstudiengänge. Sie können – idealerweise zusammen mit Leistungserbringern und Kostenträgern – Schwerpunkte und klinische Kompetenzen nach ihrer Einschätzung anbieten. Dies tun sie – auch dank der Vernetzung zu Hochschulen im Ausland – und bilden ihre Masterstudierenden entweder mit Schwerpunkt auf (angewandte) Forschung oder auf klinische Praxisrollen aus. Für die Stellenbeschreibungen bieten die Modulabschlüsse und das Diploma Supplement der Studiengänge wichtige Details.
- Gleichzeitig bietet diese Freiheit auch Unsicherheit zur Berufsausübung sowohl bei AbsolventInnen, ihren Arbeitgebern und teils auch bei Kostenträgern und Kantonen. Wer darf was? Wer kann was? Wie verändert sich die interprofessionelle Zusammenarbeit? Und wie werden die neu erlangten Kompetenzen entschädigt, v.a. in der ambulanten Versorgung? Diese Fragen müssen schrittweise in Projekten beantwortet werden – idealerweise in Allianzen zwischen Hochschulen, Leistungserbringern, Kostenträgern und Kantonen.
- Zur Reglementierung der APN-Rolle wurde im Jahr 2017 ein schweizweites Projekt lanciert, das von sieben Organisationen in der Pflege (Verbände, Hochschulen, Pflegepraxis) getragen und massgeblich von der Lindenhofstiftung in Bern finanziert wurde. Dieses Projekt mündete im November 2019 in die Gründung des Vereins «APN-CH: Organisation der Reglementierung» (siehe Foto). Gründungspräsidentin ist Yvonne Willems Cavalli. Mehr Informationen zur Vereinsgründung finden Sie hier.