Austritt
Gemäss den Vereinstatuten, Art. 5, Ziffer 3, ist der Austritt aus unserem Verein wie folgt geregelt:
Der Austritt aus dem VFP erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mitglieds an die Geschäftsstelle mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende Jahr.
Bitte beachten Sie, dass Austritte, die nach dem 30. September bei der Geschäftsstelle eintreffen, erst per 31.12. des Folgejahres wirksam sind.