Pflegeinitiative

Pflegeinitiative

Am 28. November 2021 nahm die Schweiz mit 65% Ja-Stimmen die Pflegeinitiative deutlich an. Der neue Artikel 117b der Bundesverordnung verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung fördern. Einerseits soll mit einer Ausbildungsoffensive, welche bereits vom Parlament als Gegenvorschlag zur Initiative verabschiedet wurde, mehr Pflegepersonal ausgebildet werden und gewisse Leistungen von Pflegefachpersonen eigenständig abgerechnet werden können. Anderseits werden Bund und insbesondere die Kantone darüber hinaus dazu verpflichtet, bessere Arbeitsbedingungen, ausreichendes Pflegepersonal und die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen sicherzustellen.

 

1. Etappe Ausbildungsoffensive

Gesetzliche Regelung zur Ausbildungsoffensive von Bund und Kantonen sowie zur Abrechnung bestimmter Leistungen von Pflegefachpersonen direkt zulasten der Sozialversicherungen. Die gesetzlichen Regelungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft. Mit dieser Ausbildungsinitiative stellt der Bund rund eine halbe Milliarde Franken in den nächsten 8 Jahren für die Ausbildung zur Verfügung, wenn die Kantone die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen schaffen. Diese Massnahmen tragen zur Attraktivität des Pflegeberufes und führen voraussichtlich zu mehr Abschlüssen in der Pflege. 

Stellungnahme_VFP_Ausführungsverordnung Pflege_final 231121

 

2. Etappe: anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen

Am 8. Mai 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung des Bundesgesetzes für anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und bessere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet und damit die Umsetzung der zweiten Etappe der Pflegeinitiative lanciert. 

Mit den beiden Vorlagen sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, die zu verbesserten Arbeitsbedingungen in der Pflege führen, z.B. durch Einführung einheitliche Regelungen für flexiblere Dienstpläne, Reglung der Höchstarbeitszeiten und höheren Lohnzuschlägen. Zudem werden die Sozialpartner dazu aufgefordert, Gespräche zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzunehmen. Nicht zuletzt sollen die berufliche Entwicklungsmöglichkeiten erweitert werden, z.B. mit Wiedereinstiegsprogrammen. Ein vom BAG initiiertes Nationales Monitoring Pflegepersonal wird die Fortschritte überwachen. Kantone, Gesundheitsinstitutionen und Pflegeverbände unterstützen diese Massnahmen. Es ist an den Kantonen, Betrieben und Sozialpartnern, entsprechende Massnahmen rasch umzusetzen. Die Fortschritte in der Umsetzung werden durch das überprüft.

Der VFP/APSI wird eine Stellungnahme einreichen und die akademischen Fachgesellschaften und Kommissionen in seiner Antwort mit einbeziehen. 

Ausbildungsinitiative

Mit der Ausbildungsinitiative stellt der Bund rund eine halbe Milliarde Franken in den nächsten 8 Jahren für die Ausbildung zur Verfügung, wenn die Kantone die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen schaffen. Sie besteht aus drei Teilen:

  • Die Kantone verpflichten sich die Kosten der praktischen Ausbildung in den Gesundheitseinrichtungen mindestens teilweise zu finanzieren. Sie werden vom Bund dafür finanziell unterstützt.

  • Angehende Pflegefachpersonen in Ausbildung erhalten Ausbildungsbeiträge zur Sicherung ihres Lebensunterhalts von ihrem Kanton. Die gesetzliche Voraussetzung dafür bestimmt der Kanton. Finanziell werden die Kantone vom Bund unterstützt.

  • Der Bund erhöht die finanziellen Beiträge an die FH und gemeinsam mit den Kantonen an die HF.

Diese Massnahmen führen voraussichtlich zu mehr Abschlüssen in der Pflege. Weitere Informationen insbesondere auch über den Stand der Umsetzung in den Kantonen oder zum nationalen Monitoring des Pflegepersonals finden Sie unter:

Pflegeinitiative (SBK)

Umsetzung Verfassungsartikel Pflege (GDK)

AusbildungsinitativeOdASanté (OdASanté)

Faktenblatt Pflegeinitiative I (BAG)

Vernehmlassungsunterlagen BAG

Nationales Monitoring Pflegepersonal (BAG)

Stellungnahme_VFP_Ausführungsverordnung Pflege_final 231121

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